Suche Skandal – Donnerstag ohne Steinbrück?

Mein lieber Schwan: Schon Donnerstag und noch kein Steinbrückbashing? Was ist den los? Gut, über den Parteitag am Sonntag hat man sich noch volle Dose lustig gemacht, auch wenn die Berichterstattung danach eher positiv war. Aber es muß doch irgendeine schlimme Steinbrückaussage diese Woche geben, am besten ins Gegenteil verzerrt. Wo bleibt sie denn?

Ah – Thüringer Allgemeine sei Dank! „Steinbrück hält in Erfurt Wutrede gegen Politiker-Verächter und zieht NS-Vergleich“. Super! Gleich zwei Begriffe dabei, die sofort aufzeigen, daß der Mann mal wieder außer Kontrolle ist. Puh. Das hilft sicher bei der Skandaldokumentation (Hilfe für die deutsche Medienlandschaft bietet ja der tumblr-Blog Skandalpeer).

Was ist eigentlich genau passiert? Hm, Steinbrück hat nichts anderes getan als anzumerken, daß in Deutschland das Gewicht der Politik auf dem Ehrenamt ruht – im Kommunalen Bereich sind zehntausende Menschen ehrenamtlich tätig und stellen neben Beruf und Familie auch noch Gemeinderäte, Bürgermeister und Kreisräte; Auch so mancher Stadtrat ist nicht hauptamtlich, sondern ehrenamtlich tätig. Dafür schlagen sie sich die Freizeit um die Ohren und kümmern sich um Schulwege, Schlaglöcher und Spielplätze. Dafür werden sie von manchen pauschal verurteilt weil sie „die Politiker“ sind, und das findet er nicht okay. Ich übrigens auch nicht.

Im Gegenteil: Ich bin Peer Steinbrück dankbar, daß er das mal deutlich gesagt hat. Er hat nämlich Recht mit seiner Frage: „Sondern dann frage ich Sie nämlich, wer an Stelle von demokratischen Parteien demokratisch legitimierte Mehrheitsentscheidungen unter Wahrung eines Minderheitenschutzes in einer toleranten Gesellschaft vornehmen soll? Wer denn dann außer Parteien? Meinungsumfragen? Talkshows? Ältestenrat, natürlich nur aus alten Männern bestehend? Bürgerinitiativen?

Die Verachtung in der Bevölkerung für Politiker trifft besonders im kommunalen Bereich die demokratische Grundsubstanz unserer Gesellschaft. Wenn das keiner mehr machen will, dann übernimmt das die Verwaltung, und die wird nicht demokratisch legitimiert. Überlegen Sie sich mal ganz kurz, ob Sie wirklich vom örtlichen Bauamt regiert werden wollen. Ohne Mitsprache.

Wir stecken mittlerweile in der Situation, daß immer weniger Menschen bereit sind, diesen Job auf sch zu nehmen. Es gibt Orte, in denen keiner mehr Bürgermeister sein möchte (zum Beispiel Hechingen, Jonaswalde oder Friesenried, ganz aktuell in Sarnow), insbesondere wenn das ein Ehrenamt ist. Denn es kostet Zeit und verlangt einen Menschen, der sich für die Gesellschaft engagieren möchte; In einer „Wenn jeder an sich denkt ist an alle gedacht“ – Welt, wie sie sich die jung- und neoliberalen Macher der „geistig-moralischen Wende“ wünschen ist das eben nicht mehr drin. Der Preis wären größere Verwaltungsbezirke, die dann von Hauptamtlichen Politikern regiert werden müssten; Ist es aber nicht gerade im kommunalen Bereich ein riesen Vorteil, daß Gemeinderäte und Bürgermeister aus dem echten Leben kommen und eben keine Berufspolitiker sind? Daß sie die Erfahrung mit dem Leben vor Ort haben und auch die Problematik mit dem verdreckten Spielplatz und der Angst um die Kinder mit der ungesicherten Hauptstraße kennen und daher viel offener sind für die Bedürfnisse der Bevölkerung, als das ein königlich-bayerischer Hofbeamter aus JWD je sein konnte?

Die letzte Landratswahl im Landkreis Ebersberg vergangenen Sonntag hatte eine fürchterlich schlechte Wahlbeteiligung: 42,45%. Von 101.123 Wahlberechtigten sind gerade einmal 42.926 zur Wahl gegangen. Das kann man damit erklären, daß die Wähler nicht wissen was ein Landrat tut. Andererseits wurde auch das immer wieder erklärt.
Immer wieder begegnen mir an Infoständen Leute, die mich für das aufmerksam machen auf eine bevorstehende Wahl mit Sätzen wie „Ihr Politiker macht doch eh, was Ihr wollt!“, sagen wir, parieren. Manchmal auch beschimpfen. Das ist insofern interessant, weil immer dann, wenn die Politiker die Entscheidung in die Hände der Bürger legen (müssen), also bei Bürger- und Volksentscheiden, die Wahlbeteiligung auch eher lasch ist. Besonders amüsant ist das bei dem Hickhack rund um das „Nichtraucher-Schutzgesetz“, bei dem gerade einmal 37,7% der Bürger auch hingegangen sind um zu wählen. Jetzt beklagen sich viele, daß da eine Minderheit entschieden habe. Ja, warum geht Ihr dann nicht hin?
Auch wenn man als Partei versucht, die Stimmung der Bürger zu erkunden wird einem ungern weitergeholfen – Vereine und Gruppen wehren sich mit dem Verweis auf die „Neutralität“ gerne, wenigstens die Information zu einer Meinungsbefragung weiterzugeben.
Das Volksbegehren gegen Studiengebühren wurde von gerade einmal 14,3% der Wahlberechtigten unterzeichnet. Inzwischen versuche ich längst an den Infoständen auch Gegner dazu zu bringen, zur Wahl zu gehen. Zwar sammle ich damit manchmal Stimmen der Gegenseite, aber ohne eine hohe Bürgerbeteiligung hat dergleichen zumindest einen faden Beigeschmack was die Legitimität angeht und mir ist es wichtiger, daß die Menschen mitmachen bei unserem Staat.

In Ebersberg hatte ich im Zuge der Landratswahl oftmals gehört, daß es vor allem der „Spam“ war, der den Leuten auf den Keks ging. Jeden Tag ein Flyer im Briefkasten, im Falle der Schwarzen auch gleich noch amerikanisch, also mit Frau und Hund und wenig Inhalt. Überall wimmelte es von Plakaten, Anzeigen in der Zeitung…. die Leute fühlen sich belästigt. Andererseits ist es schwer, den Wahlkämpfern zu erklären, daß es sich so verhält: Meiner Erfahrung nach ist die Angst größer, daß die Flyer ausgehen, als daß der Kandidat verspätet kommt. Das spricht Bände, finde ich. Mehr Präsenz als Papier wäre ein gutes Motto…

Steinbrück hat mit seiner Aussage also einen wichtigen Punkt berührt, und keine „Wutrede“ gehalten. Im Gegenteil: Er hat versucht seinem Publikum klarzumachen, daß eine gewisse Politik- und Politikerverdrossenheit zwar verständlich und insbesondere im Bezug auf Berufspolitiker (wie ihn) sogar nachvollziehbar ist, aber die Beteiligung des Volkes an seinem Staat ein zu wichtiges Element demokratischer Ordnung ist, als daß er das kampflos den Giftpilzen überlassen will, die außer Häme und Haß nicht viel für die Gesellschaft tun können. Auf bayerisch heißen derartige Figuren übrigens „Bosnigl“, also „bösartiger Kobold“ – und die sind dank Internetforen gefühlt dabei sich explosionsartig zu vermehren.

Ach – und der Nazi-Vergleich? Richtig. In der Thüringer Allgemeinen liest sich das so: „Dabei zog er auch Parallelen zum Aufstieg der Nationalsozialisten: Die ‚Verachtung‘, die Politikern entgegen schlage, erinnere ihn da das, was man ‚in Deutschland schon mal‘ gehabt hätte. Vor 80 Jahren sei das Ergebnis dieses Umgangs mit Politikern sichtbar geworden.“
Hm. Die Überschrift „Steinbrück hält in Erfurt Wutrede gegen Politiker-Verächter und zieht NS-Vergleich“ ist also ein schöner Fall von „Wie formuliere ich das jetzt so hin, daß ich dem noch eins reinwürgen kann“. Es ist nämlich keine Zuspitzung, sondern falsch: Steinbrück bezieht sich darauf, daß die Weimarer Republik letztendlich auch an den antidemokratischen Tendenzen in der Gesellschaft eingegangen ist; Die Nazis haben schlichtweg ausgenutzt, daß die anständigen Parteien versucht hatten, wenn auch unter Opfern, die Karre irgendwie wieder aus dem Dreck zu ziehen. Dazu gehört die Lüge vom Dolchstoß (die bis heute erzählt wird und beim Begriff „Das Voilk verraten“ manchmal eine seltsame Renaissance erlebt) und die Umlage von Unzufriedenheit mit – in dem Falle – Reichspolitik auf kommunale Ebenen.
Das haben aber nicht nur die Nazis ausgenutzt, sondern ebenso die stramm rechten Kaiserzurückwünscher und die Kommunisten. Vielleicht sollten also sogenannte Journalisten, deren Geschichtskenntnisse nichtmal ausreichen um wenigsten die Wikipedia zu lesen, die verkaufsfördernden Nazi- und Führerschlagzeilen einfach mal im Schrank lassen.

P.S.: Übrigens: Die gesamte Rede war etwa 2 Stunden lang; Darin hat er (mehreren übereinstimmenden Berichten zufolge) auch eine Menge selbstkritisches über sein Verhalten als Politiker gesagt, darüber, daß er als Finanzminister nicht alles richtig gemacht hat und darüber, was er inzwischen anders machen will. Natürlich findet sich darüber im Artikel nichts. So funktioniert Meinungsbildung….

Endspurt

Nun geht es in den Endspurt, liebe Leserinnen und Leser: Das Volksbegehren gegen Studiengebühren endet morgen. Wer noch nicht im Rathaus war, sollte es nun unbedingt tun.

Bayernweit fehlten nämlich gestern noch knapp 2,5%, damit die erforderlichen 10%  erreicht werden. Und das ist ja im Grunde auch nur der erste Schritt.

Das Volksbegehren ist die erste Stufe eines Verfahrens, das zum Volksentscheid führen kann. Erst der Volksentscheid ist dann die eigentliche Wahl, bei der die Bürgerinnen und Bürger sich eben entscheiden können, ob sie Studiengebühren wollen oder nicht. Damit dieses basisdemokratische Verfahren aber überhaupt in Gang kommt, müssen zunächst genügend Bürgerinnen und Bürger ihr Interesse bekunden…

Sollten morgen die 10% erreicht werden wird der Gesetzentwurf in den bayerischen Landtag eingereicht. Nun ist es so, daß der Landtag dem Ganzen einfach zustimmen kann, dann braucht es keinen Volksentscheid. die FdP hat schon angekündigt, den Entwurf abzulehnen, die CSU wirkt unschlüssig, auch weil die FDP mit dem Bruch der Koalition droht. Sollte der Landtag den Gesetzentwurf ablehnen, dann hätten binnen drei Monaten die Bürger tatsächlich eine Wahl – und könnten dafür oder dagegen stimmen.

Von daher – und alleine schon, weil Mitbestimmung ohnehin viel zu selten ist – könnte sich vielleicht auch der eine oder andere Gebührenbefürworter vielleicht zur Eintragungsstelle schleppen. In München – bislang ein recht mieses Ergebnis, am Montag waren es knapp 8% – läuft das auch super einfach: Zum Rathaus und dort gleich in die Informationsstelle. Kaum Anstehen, einfach schnell rein und die Unterschrift leisten. Alternativ suchen Sie Ihre Eintragungsstelle hier.

Nebenbei – meine Heimatgemeinde Zorneding hat bis jetzt über 13% geschafft.

Zu Erinnerung:

Eintragungsberechtigt sind Personen,

  • die Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind,
  • das 18. Lebensjahr am letzten Tag der Eintragungsfrist (30. Januar) vollendet haben und
  • seit mindestens drei Monaten (also seit 30. Oktober 2012) in Bayern ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben.

Nicht eintragungsberechtigt sind Personen,

  • die ihre melderechtliche Hauptwohnung außerhalb Bayerns haben,
  • die infolge Richterspruchs das Stimmrecht nicht besitzen,
  • für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten eine Betreuerin/ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist, oder
  • die sich aufgrund einer Anordnung nach § 63 i.V.m. § 20 des Strafgesetzbuchs in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden.

Eintragungsberechtigung in den Münchner Eintragungsstellen
In den Münchner Eintragungsstellen kann sich nur eintragen, wer in einem Wählerverzeichnis der Landeshauptstadt München eingetragen ist oder einen Eintragungsschein besitzt.

  • Stimmberechtigte, die am 13. Dezember 2012 in München mit Hauptwohnung gemeldet waren, wurden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
  • Stimmberechtigte, die ihre melderechtliche Hauptwohnung in einer anderen bayerischen Gemeinde haben und dort im Wählerverzeichnis eingetragen sind, müssen in Ihrer Heimatgemeinde vorher einen Eintragungsschein beantragen, um sich in einem Münchner Eintragungsraum für das Volksbegehren eintragen zu können.

Von der Direkten Demokratie – Teil III

Vielleicht können Sie sich erinnern – ich besuchte vor etwa einem halben Jahr das „Gustav Radbruch Forum“ der Arbeitsgemeinschaft der Juristinnen und Juristen in der SPD zum Thema „Direkte Demokratie auf Bundesebene“ und veröffentlichte darüber zwei Artikel (nachlesbar hier und hier). Nun ist daraus ein Gesetzentwurf geworden, denn ich Ihnen natürlich nicht vorenthalten möchte.

Beschluss des ASJ-Bundesvorstandes
Einführung eines Verfahrens über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene durch Änderung des Grundgesetzes und Beschluss eines Ausführungsgesetzes

Auf der Basis des von den Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen 2002 eingebrachten Antrags (BT-Drs.14/8503) und im Ergebnis der Beratungen in Partei und ASJ, insbesondere der Klausurtagungen des ASJ Bundesvorstandes 2010 und 2011, des ASJ Bundesauschusses 2010 in Laatzen, der ASJ Bundeskonferenz 2010, des Gustav-Radbruch-Forums 2011 in München sowie den Ergebnissen der SPD Werkstatt Freiheit und Demokratie 2011 („Mehr Demokratie leben“) ruft der ASJ Bundesvorstand die SPD-Bundesfraktion auf, den folgenden Gesetzentwurf möglichst in Abstimmung mit anderen Parteien in den Bundestag einzubringen und um die notwendigen verfassungsändernden Mehrheiten zu werben:

I. Einführung
Die im Grundgesetz verankerte parlamentarische Demokratie hat sich in der Bundesrepublik Deutschland bewährt. Doch der Wunsch nach stärkerer Beteiligung wächst in der Bevölkerung. In den letzten Jahren wurden die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger auf Ebene der Bundesländer deutlich ausgebaut. Die Erfahrungen damit waren überwiegend positiv.
Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, dem Parlament selbst Gesetzgebungsanträge zu stellen (Volksinitiative) und – falls das Parlament dem nicht entspricht – im Wahlvolk für einen Volksentscheid werben können. Wird dieses (Volks-) Begehren von genügend Wählerinnen und Wählern unterstützt, soll das Volk über das Gesetz wie bei einer Wahl selbst entscheiden.

Es wird folgendes Verfahren vorgeschlagen:

  • Die Volksinitiative ist ein Antrag aus dem Volk an das Parlament, ein konkret formuliertes Gesetz zu beschließen. Die Beratung des Antrags im Parlament mit den Antragstellern ermöglicht einen umfassenden Diskurs, die Vermittlung von Erkenntnissen, die Parlamentarier den Antragstellern voraus haben mögen – und umgekehrt. Argumente und Vorgänge werden plastisch und transparent. Die Möglichkeit, einen Volksentscheid herbeizuführen, wird die parlamentarische Arbeit positiv beeinflussen. Antragsteller einer Volksinitiative können im Parlament ähnlich verhandeln wie parlamentarische Antragsteller. Dabei bleibt die Souveränität des Parlaments in vollem Umfang erhalten: Das Parlament kann ein durch das Volk beschlossenes Gesetz genauso ändern wie ein parlamentarisches.
  • Kommen die Initiatoren mit dem Parlament nicht zu einem Ergebnis, das dem initiierten Gesetzentwurf entspricht, haben sie die Möglichkeit, für ein Volksbegehren zu werben. Das Quorum muss so hoch sein, dass erkennbar wird, dass viele Bürgerinnen und Bürger es unterstützen, über das Anliegen einen Volksentscheid herbeizuführen; aber es darf nicht so hoch sein, dass es regelmäßig mit den Mitteln ehrenamtlich tätiger Initiatoren nicht zu erreichen ist, weil sonst das Instrument der direkten Demokratie leer liefe. Vorgeschlagen wird deshalb eine Zahl von 2 Millionen Stimmen als Voraussetzung für ein erfolgreiches Volksbegehren.
  • Nach einem erfolgreichen Volksbegehren findet ein Volksentscheid nach dem Muster einer Wahl statt, bei dem regelmäßig über den Entwurf der Antragsteller, aber ggf. auch über einen Alternativentwurf des Parlaments abgestimmt wird.
  • Der Ablauf von Volksinitiativen soll so ausgestaltet werden, dass auf jeder erfolgreich genommenen Verfahrensstufe eines Plebiszits das Parlament eingeschaltet werden muss, damit dieses mit Korrekturen oder im Falle einer parlamentarischen Konkurrenzvorlage auch mit einem Kompromissangebot reagieren kann. Es sind obligatorische Hearings und Debatten im Parlament vorzusehen, in denen Initiatoren ihre Vorlage öffentlich verteidigen müssen. Eine solche Verzahnung der parlamentarischen Gesetzgebung mit Prozessen der direkten Demokratie führt zu einer Kontinuität der so erfolgreichen parlamentarischen Diskussions-, Verhandlungs- und Kompromisspotentiale auch bei direktdemokratischen Gesetzgebungsverfahren.
    Durch die Koppelung kann noch stärker garantiert werden, dass nicht das Einzelinteresse, sondern das Interesse des Gemeinwohls dominiert. Die Initiatoren von Volksentscheiden müssen die Möglichkeit haben, ihren Vorschlag im Laufe von Verhandlungen mit dem Parlament zu modifizieren oder zurückzuziehen. Das Parlament muss hingegen die Kompetenz besitzen, einen eigenen Alternativentwurf mit zur Abstimmung zu stellen. Und Parlamente sind natürlich berechtigt,
    volksbeschlossene Gesetze ihrerseits zu ändern.
  • Finanzwirksame Volksentscheide müssen, um zulässig zu sein, Kostendeckungsvorschläge enthalten. Ausgeschlossen sind Volksentscheide über das Haushaltsgesetz als solches.
  • Ein Volksentscheid kann sich – überwindet er das dann höhere Quorum – nur insoweit auf die Änderung der Verfassung richten, als dies auch der parlamentarische Gesetzgeber könnte.
  • Ein Gesetzentwurf ist angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden zugestimmt hat und mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten sich an der Abstimmung beteiligt haben.
    Für Verfassungsänderungen gelten erheblich höhere Quoren. Ein verfassungsändernder Gesetzentwurf ist angenommen, wenn zwei Drittel der Abstimmenden zugestimmt und mindestens fünfzig vom Hundert der Stimmberechtigten sich an der Abstimmung beteiligt haben. Dies entspricht der erschwerten Abänderbarkeit der Verfassung im parlamentarischen Verfahren. Die Verfassung als Grundlage der Rechtsordnung und des politischen Prozesses soll nur dann durch Volksabstimmung geändert werden können, wenn ein breiter gesellschaftlicher Konsens besteht. Bei Gesetzen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen und bei verfassungsändernden Gesetzen gilt das Ergebnis der Abstimmung in einem Land als Abgabe seiner Bundesratsstimmen.
  • Neue direktdemokratische Beteiligungsrechte müssen sich wie parlamentarische Initiativen und Entscheidungen an den Grundrechten, den unveränderlichen Grundentscheidungen der Verfassung und den übrigen verfassungsrechtlichen Bestimmungen ausrichten. Auch bindendes Völkerrecht, EU-Recht und sonstiges Europarecht, insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention müssen gerichtlicher Prüfungsmaßstab sein. Die Rechtmäßigkeit von Gesetzesinitiativen aus dem Volk und ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht sollen umfassend bereits im Zulassungsstadium geprüft werden können.
  • Der Präsident des Bundestages prüft jede Volksinitiative auf ihre Zulässigkeit. Sieht er die gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung der Volksinitiative als nicht gegeben, entscheidet über die Zulassung das Bundesverfassungsgericht. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss spätestens drei Monate nach Anrufung durch den Präsidenten des Bundestages erfolgen.
  • Parlamentarische Vertretung des Volkes und direkte Gesetzgebung kosten Geld. Es war – trotz vieler Anfeindungen – einer der größten Fortschritte der Demokratie, dass nicht nur Adelige und wohlhabende Bürger Politik machen oder Parteien gründen konnten. Genauso muss auch bei der Einführung direkter Demokratie verhindert werden, dass sich Konzerne Gesetze oder Reiche Volksabstimmungen „kaufen“ können oder es sich nur Reiche leisten können, Volksentscheide zu initiieren. Wie bei den Regeln über direkte Demokratie in den Bundesländern sollen deshalb auch auf der Bundesebene Erstattungen vorgesehen werden. Die Initiatoren erhalten einen Ausgleich für die ihnen entstandenen Kosten, wenn ein Volksbegehren oder ein Volksentscheid erfolgreich sind. Dies kann ähnlich gestaltet werden wie die Wahlkampfkostenerstattung der Parteien. Auch damit soll der Gefahr entgegen getreten werden, dass sich Volksbegehren und Volksentscheid nur leisten kann, wer Geld hat; umgekehrt muss die Erstattung so begrenzt werden, dass es sich nicht lohnt, nur ihretwegen Volksgesetzgebung zu initiieren.
  • Mit dieser Kostenerstattung müssen die Initiativen in Vorleistung gehen und bei einem nicht erfolgreichen Volksbegehren die Kosten für ihr Anliegen allein tragen. Zwar baut dies Hürden auf insbesondere für Anliegen, hinter denen keine finanzkräftigen Interessen stehen. Deswegen sind weitere Maßnahmen zu entwickeln, um die Zivilgesellschaft insofern auch finanziell zu stärken.
  • Es ist sicherzustellen, dass nicht durch finanzintensive Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit zur Durchsetzung individueller Interessen eine einseitige Beeinflussung der Öffentlichkeit erfolgt. Gegner und Befürworter eines Volksentscheides müssen auf Augenhöhe agieren und ihre Argumente der Öffentlichkeit vermitteln können. Sämtliche Offenlegungspflichten, die für Parteien gelten, sollen auch für die Initiatoren von Volksentscheiden gelten.
  • Angehörige bestimmter sozial schwacher Milieus beteiligen sich an Volksabstimmungen meist deutlich weniger als andere besserverdienende Bürger. Diese Entwicklung zeigt sich zwar auch bei Parlamentswahlen, etwa bei den Europawahlen. Trotzdem muss bei der Ausgestaltung der Volksgesetzgebung besonders auf Transparenz und Chancengleichheit geachtet werden. Um das Instrument allen zugänglich zu machen, bedarf es einer breiten Informationskampagne sowie der dauerhaften Einrichtung einer Beratungsinstanz durch die Bundesregierung oder den Bundestag. Dies erfordert insbesondere, dass ausführlicheAbstimmungsheftemit Informationen über die verschiedenen Positionen bereitgestellt werden, in denen u.a. die Abstimmungsempfehlungen von Parteien und Verbänden deutlich aufgeführt werden.
  • Volksentscheide vorzubereiten erfordert Sach- und Verfahrenskenntnis. Es muss gewährleistet werden, dass dieses Instrument für jede Bürgerin und jeden Bürger handhabbar ist und nicht ausschließlich von einer gesellschaftlich privilegierten Bevölkerungsschicht angewandt wird, weil politische Partizipation für alle sonst nicht gewährleistet ist. Dafür bedarf es auch einer öffentlichen Verwaltung, die die Initiierung von Volksbegehren unterstützt und sie nicht blockiert. Es muss sichergestellt sein, dass die Initiatoren durch die öffentliche Verwaltung fachkundig beraten und hinsichtlich des Verfahrens unterstützt werden (ähnlich wie die Mitglieder des Bundestages durch den wissenschaftlichen Dienst).
  • Die Einführung direkter Demokratie wird einerseits zu einem Verlust an Einfluss der Parteien führen, andererseits eröffnen sich aber auch neue Chancen für die Parteien. Die SPD muss sich auf diese neuen Herausforderungen einstellen: Parteien haben die Möglichkeit, neben den Wahlen für Themen zu werben und zu streiten.

Die tatsächlich erforderlichen Gesetzänderungen können Sie dem ASJ BuVo Beschluss Direkte Demokratie 09.07.2011 hier entnehmen. Ich freue mich auf Kommentare und Diskussion.